Bestattungsangebote

Bestattungsgarten für Urnen

Hier handelt es sich um persönliche Grabstätten in einer gemeinschaftlich gestalteten Anlage. Dieser Bestattungsgarten ist für viele Angehörige eine gute Möglichkeit, einen ganz besonderen Platz der letzten Ruhe für einen geliebten Menschen zu finden.  

Die Gräber selbst sind nicht starr abgetrennt durch Platten oder ähnliches, sie fließen ineinander über. Der Name und die Lebensdaten an einer der Gemeinschaftsstelen erinnern an der/n Verstorbenen.

Doppelgrabstätte Erdbestattungen

Bei dieser Grabstätte können - wie der Name es schon sagt -, zwei Verstorbene beigesetzt werden. Ein Vorteil dieser Grabart ist die Möglichkeit, das Grabnutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern. Dies ist insbesondere in den Fällen von Wichtigkeit, in denen Gräber als Familiengrab (z.B. bei Eheleuten) genutzt werden sollen.


Empfehlung: Doppelgrabstätten werden häufig von Eheleuten gewählt, da der überlebende Ehepartner später neben seinem bereits verstorbenen Ehepartner bestattet werden kann.
Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 30 Jahre.

Reihengrabstätte Erdbestattungen

Hier kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden. 

Empfehlung: Einzelgrabstätten werden häufig für alleinstehende Verstorbene gewählt

Auch bei Reihengrabstätten beträgt die Ruhezeit 30 Jahre. 

Rasengrabstätte Erdbestattungen

Diese Grabstätte wird vom Friedhofsverein nebeneinander in zeitlicher Reihenfolge vergeben. Eine Namensplatte kann ebenerdig eingelassen werden. Die Grabstätte wird vom Friedhofsverein gepflegt. Die Ruhezeit kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.

Empfehlung: Rasenreihengrabstätten bieten sich an, wenn die Angehörigen sich nicht um die Grabpflege bekümmern können.

Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

Reihengrabstätte Kinder (Erdbestattung und Urnenbestattung)

Hier kann ein verstorbenes Kind bis 5 Jahren beigesetzt werden. Das Grabnutzungsrecht kann auf Wunsch nach Ablauf von 20 Jahren verlängert werden.

Doppelgrabstätte Urnengrab

Bei dieser Grabstätte können die Urnen von zwei Verstorbenen beigesetzt werden. Ein Vorteil dieser Grabsart ist die Möglichkeit, das Grabnutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern.

Empfehlung: Diese Grabart wird häufig von Eheleuten gewählt, wenn der überlebende Ehepartner später auch als Urne neben seinem bereits verstorbenen Ehepartner bestattet werden möchte.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Einzelgrabstätte Urnengrab

Hier kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden. 

Empfehlung: Diese Grabart wird häufig für alleinstehende Verstorbene gewählt.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Urnenrasengrabstätte

Diese Grabstätte ist eine pflegeleichte Rasenfläche und wird vom Friedhofsverein nebenander in zeitlicher Reihenfolge vergeben. Eine Namensplatte kann ebenerdig eingelassen werden. Die Grabstätte wird vom Friedhofsverein gepflegt. Die Ruhezeit kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.

Empfehlung: Urnenrasengräber bieten sich an, wenn die Angehörigen sich nicht um die Grabpflege bekümmern können.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Anonymes Urnenfeld

Der Friedhofsverein stellt eine Rasenfläche für ein anonymes Grabfeld zur Verfügung. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsgrabstätte. Dabei wird die einzelne Grabstelle nicht gekennzeichnet und es erfolgt auch keine Namensnennung des Verstorbenen. Der Friedhofsverein kümmert sich um die Pflege des anonymen Grabfeldes. Die Beisetzung schließt übrigens eine Trauerfeier an der Urne im Vorab nicht aus.

Empfehlung: Dies ist die einfachste und günstigste Variante einer Urnenbestattung. Kein Pflegeaufwand für die Angehörigen.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

Kolumbarium

Bei dieser Form der Feuerbestattung können bis zu zwei Urnen in einer Wandnische beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Dies ist insbesondere in den Fällen von Wichtigkeit, in denen diese Grabstätte als Familiengrab (z.B. bei Eheleuten) genutzt werden sollen. Der Friedhofsverein bekümmert sich um die Pflege der Gesamtanlage des Kolumbariums.

Empfehlung: Diese Grabstätte ist eine kostengünstige und pflegeleichte Variante zu unterirdischen Grabarten. Kein Pflegeaufwand für die Angehörigen.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.